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Indisponibilità Portale delle Vendite Pubbliche: dalle ore 18:00 del 05 luglio 2024 alle ore 19:00 del 07 luglio 2024
Gewerbeimmobilieneinheit im erdgeschoss,
Gericht von Termini Imerese, proc 5/2015, Lotto 3
Ich würde das: 509042
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Grundpreis

€ 209.345,00

Diesmal
01/07/2024 12:00
Typ
Gebäude, die für kommerzielle Zwecke gebaut wurden
Verkaufsmethoden
Gara

Gara

Beendet die 16/07/2024 12:00

€ 209.345,00

Grundpreis
Beschreibung
Beschreibung

MITTEILUNG ÜBER DEN VERKAUF VON IMMOBILIEN MIT TELEMATISCHEM MODUS ASYNCHRONES RENNEN ZU VERLÄNGERTER ZEIT ZWEITER VERKAUFS-EXPERIMENT Zusammensetzung mit Gläubigern 5/2015 Delegierter Richter: Dr. Gregorio Balsamo; Justizkommissar: Avv. Giuseppe Giallombardo; Gerichtsliquidator: Avv. Sonia Lecca. Die unterzeichnete Avv. Sonia Lecca, Gerichtsliquidatorin der Komposition mit Gläubigern in Epigraphik, WOHINGEGEN - dass am 06. September 2019 das erste Verkaufsexperiment mit gemischter synchroner Methode zum Basisauktionspreis in Höhe des Schätzwerts der Vermögenswerte durchgeführt wurde, die Teil des Immobilienkompendiums des Unternehmens waren, das aufgrund der Nichtdarstellung von verlassen wurde bietet an; - dass der Termini Imerese Court, Abschnitt Die Insolvenz mit dem Rundschreiben vom 12. Mai 2020 zur Änderung der früheren Maßnahmen vom 11. März 2020, 19. März 2020 und 10. April 2020, die nach dem epidemiologischen Notfall von Covid 19 ergriffen wurden, ordnete die Wiederaufnahme der Verkaufsaktivitäten in der EU an „Umfang des Insolvenzverfahrens; - dass wir beabsichtigen, mit dem zweiten Experiment des Verkaufs des oben genannten Kompendiums durch ein Wettbewerbsverfahren im asynchronen Telematikmodus fortzufahren, wobei der Basisauktionspreis um 10% gesenkt wird; ANMERKUNGEN Ab dem 07. September 2020 um 12.00 Uhr und bis zum 22. September 2020 um 12.00 Uhr wird der Verkauf des Grundstücks der DGM Elettricità durch eine asynchrone elektronische Ausschreibung mit Hilfe von Kommissar Edicom Servizi Srl gestartet sas (besser beschrieben im Schätzbericht, unterzeichnet von CTU, Arch. Sabrina Zora), bestehend aus den unten aufgeführten Losen: LOS 3 (BEREITS LOS C) volles Eigentum an gewerblichen Immobilieneinheiten im Erdgeschoss in der Gemeinde Cefalù (PA) auf der Piazza Gentile n. 1, mit dazugehörigem Privatparkplatz, getrennt von der NCEU der oben genannten Gemeinde auf Blatt Nr. 6, Teilchen n. 981, untergeordnet n. 103, Kategorie D / 8, Rente €. 6910.19. Es ist zu beachten, dass diese Eigenschaft den folgenden Formalitäten unterliegt: 1) vereinbartes Zitat des Eröffnungsdekrets, transkribiert am 01.03.2016 in Nr. 6839/5137; 2) freiwillige Hypothek registriert unter Nr. 8045 des Sonderregisters vom 30.12.1999, das sich aus einer Darlehensgarantie ergibt und aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung derselben rein verbrieft ist; 3) freiwillige Hypothek registriert unter Nr. 8151 des Sonderregisters vom 01.07.2010, abgeleitet aus der Gewährung einer Hypothekendarlehensgarantie. - GRUNDPREIS €. 1.573.560,00; - MINDESTFREIGABE BEI EINEM ANGEBOT, DAS NICHT WENIGER ALS € IST. 10.000,00. Steuersystem: Verkauf unterliegt den Mehrwertsteuerbestimmungen. ***** - Die zum Verkauf stehenden Waren können auf Anfrage zusammen mit einer Kopie des Ausweises eingesehen werden und sind sowohl über das öffentliche Verkaufsportal (https://portalevenditepubbliche.giustizia.it) als auch direkt an den Justizliquidator (per Fax unter Nr. 0921/922444 oder per E-Mail an die normale E-Mail-Adresse sonile76@gmail.com), die den Interessenten veranlasst, die Immobilien innerhalb von 15 (fünfzehn) auf eine Weise zu besuchen, die verhindert, dass sie miteinander in Kontakt treten. Tage ab der entsprechenden Anfrage und auf jeden Fall in kürzester Zeit. - Die vorgenannten Waren werden gemäß der Klausel "gesehen und gemocht" in getrennten Losen zum Verkauf angeboten, und zwar in dem Zustand und Recht, in dem sie sich befinden, wie im Bewertungsbericht angegeben, mit allen möglichen Zubehörteilen, Zündungen und Gründen und Aktionen, aktive und passive Dienstbarkeiten. - Der Verkauf ist einmalig und nicht eins zu eins, und Bewertungsunterschiede können nicht zu einer Entschädigung, Entschädigung oder Preissenkung führen. - Der Verkauf unterliegt weder den Regeln zur Gewährleistung von Mängeln oder Qualitätsmängeln noch kann er aus irgendeinem Grund widerrufen werden. Folglich das Vorhandensein von Mängeln, Mängeln, mangelnder Qualität oder Diskrepanz der verkauften Sachen oder von Gebühren und Kosten jeglicher Art, einschließlich beispielsweise Stadtplanung und / oder Bau- und / oder Grundbuch oder Ableitung Die Notwendigkeit, Systeme an die geltenden Gesetze anzupassen, kann aus irgendeinem Grund, der nicht berücksichtigt wurde, auch wenn sie verborgen und auf jeden Fall in der Bewertung nicht hervorgehoben sind oder nach dem Verkauf entstanden sind, zu keiner Entschädigung, Entschädigung oder Preissenkung führen, da Bei der Bewertung der Ware berücksichtigt und in Bezug darauf verzichtet der Käufer auf Abhilfemaßnahmen, Entschädigungen und / oder Entschädigungen gegen das Verfahren. - Gemäß Kunst. 63 verfügbar att. cc ist der Käufer der zu einer Eigentumswohnung gehörenden Immobilie gesamtschuldnerisch mit dem Schuldner verpflichtet, die Eigentumswohnungsgebühren für das laufende Jahr und die vor der Ausstellung der Übertragungsurkunde zu entrichten. - Anpassungen der Gebäude und ihrer Systeme an den Vorschriften über Umwelt-, Umwelt- und Energieschutz sowie allgemein an den Bestimmungen des geltenden Gesetzes liegen in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Es liegt auch in der Verantwortung des Käufers, auf eigene Kosten und auf eigene Kosten die in den Referenzvorschriften geforderten technischen / administrativen Zertifizierungen vorzulegen, wobei das Insolvenzverfahren für Produktion und Vorwurf (Zertifizierung der Einhaltung der Sicherheitsstandards durch die Anlage, Zertifizierung / Zertifikat von) ausdrücklich aufgehoben wird Energiequalifikation usw.). Es ist zu beachten, dass das Energieeffizienzzertifikat, falls es fehlt, vollständig vom erfolgreichen Bieter bezahlt wird, der es innerhalb der für den Preisausgleich festgelegten Frist an den Justizliquidator vorlegen muss. - Alle Steuern, Steuern und Nebenkosten jeglicher Art und Geschlechts, die mit dem Verkauf verbunden und verbunden sind, wie z. B. Registrierung, Hypotheken- und Katastersteuern, Mehrwertsteuer, berechnet nach dem Gesetz, Transkriptionen, Katastertransfer, Briefmarken, etwaige Notarkosten, werden ausschließlich vom Käufer getragen. - Die dem Verkaufsleiter Edicom Servizi Srl zustehenden Auktionsgebühren in Höhe von 2,2% zuzüglich Mehrwertsteuer für die Lose 1 und 2 sowie 0,8% zuzüglich Mehrwertsteuer werden ebenfalls vom erfolgreichen Bieter getragen. für Los 3 auf den Zuschlagspreis zu berechnen. - Die CTU stellte während der Inspektion fest, dass Diskrepanzen zwischen den Katasterplänen und dem Sachverhalt der Liegenschaften bestehen, die im Bewertungsbericht, auf den für weitere und spezifischere Informationen Bezug genommen wird, mit Regularisierungsgebühren besser dargestellt werden dem erfolgreichen Bieter in Rechnung gestellt, bereits um den Schätzpreis reduziert (3.600,00 €, aufgeteilt zu 50% auf Los 1 und Los 2, und 1.600,00 € für Los 3). - In jedem Fall ist zu beachten, dass der erfolgreiche Bieter bei sonstigen im Gutachten nicht hervorgehobenen Unstimmigkeiten, sofern die Bedingungen erfüllt sind,, soweit dies zulässig ist, auf die Bestimmungen der Kunst zurückgreifen kann. 40 des Gesetzes Nr. 47, wie durch Kunst integriert und modifiziert. 46 des Präsidialdekrets vom 6. Juni 2001 n. 380, sofern der Antrag auf Konzession oder Amnestie innerhalb von 120 (einhundertzwanzig) Tagen nach Übertragung des Vermögenswerts zulässig ist. - Bitte beachten Sie, dass die Lose 1 und 2 Sonderabfälle enthalten, deren Kosten und Gebühren für die Entfernung und Entsorgung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vom Käufer zu tragen sind, mit Ausnahme eines Rechts auf Minderung der Preis aufgrund der Kosten für die Ausführung der oben genannten Operationen. - Die Immobilie wird vorbehaltlich der Vergabe und regelmäßigen Zahlung des Preises frei von Hypothekenregistrierungen, Transkriptionen von Zwangsvollstreckungen, Pfändungen von Pfändungen und sonstigen sie belastenden Beschränkungen übertragen, von denen der delegierte Richter gemäß den kombinierten Bestimmungen der Artikel . 182, 5 Komma und 108, 2 Komma des LF ordnen per Dekret die Löschung nach dem Verfahren und auf Kosten des erfolgreichen Bieters an. - Es ist festgelegt, dass die Rate des Preises in 12 Monaten gemäß Art. 107, Absatz 1 des LF und Art. 569 der italienischen Zivilprozessordnung, der Ansicht, dass es nicht der Geschwindigkeit des Verfahrens und den Interessen der Gläubiger entspricht, den Erlös aus dem Verkauf unverzüglich zu verteilen. - Alle drei Immobilien sind menschenfrei, werden jedoch von Lagerbeständen und Investitionsgütern des Unternehmens bewohnt, die Teil der Zusammensetzung mit den Gläubigern sind und einem gesonderten Verkauf unterliegen. ***** - Der Verkauf kann elektronisch über das Webportal www.doauction.it, durch Formulierung eines unwiderruflichen Kaufangebots und Zahlung der Anzahlung in Höhe von 10% des angebotenen Preises mit der Möglichkeit einer Erhöhung in einem Umfang erfolgen, der nicht unter dem in der angegebenen Zahl liegt Verkaufsmitteilung zwischen den Bietern innerhalb der festgelegten Frist. - Jede interessierte Partei, natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme des Schuldners und derjenigen, die sich in einem Liquidationszustand befinden oder einem Insolvenzverfahren oder einem anderen Verfahren, das den Insolvenzzustand anzeigt, unterliegen, muss die kostenlose Registrierung auf dem oben genannten Portal vornehmen und die Bedingungen ausdrücklich akzeptieren Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bedingungen, die in dieser Verkaufsmitteilung vorgeschrieben sind. Bei der Registrierung wird jeder Benutzer aufgefordert, einen Benutzernamen und ein Passwort auszuwählen und ein gültiges Ausweisdokument beizufügen, das die Anmeldeinformationen (streng persönlich und nicht auf Dritte übertragbar) darstellt, mit denen er auf die Website zugreifen und an einzelnen Auktionen teilnehmen kann. - Wenn der Bieter eine juristische Person ist, muss er sich als solcher im entsprechenden Abschnitt mit den angeforderten Unternehmensdaten registrieren. - Wenn der Bieter im Rahmen einer Rechtspartnerschaft verheiratet oder zivilrechtlich vereint ist, müssen die entsprechenden Daten des Ehepartners oder Partners auch während der Registrierungsphase angegeben werden. Um das von der Rechtsgemeinschaft zuerkannte Vermögen auszuschließen, ist es erforderlich, nach der Vergabe und vor der Abfassung der Übertragungsurkunde die nach Art. 179 CC - Der regelmäßig registrierte Auktionsteilnehmer, der beabsichtigt, im Namen Dritter zu handeln, muss über eine besondere notarielle Vollmacht verfügen, aus der alle Referenzen des Verfahrens und des zum Verkauf stehenden Loses hervorgehen, für die er vorgehen möchte. - Im Falle einer Vollmacht einer natürlichen Person muss dieser eine Fotokopie des gültigen Ausweises und der Abgabenordnung sowohl des Delegierten als auch der delegierenden Partei beigefügt sein. - Im Falle einer Vollmacht einer juristischen Person muss dieser zusätzlich zu den oben angeforderten Unterlagen auch eine aktualisierte Kammerbescheinigung beigefügt sein, aus der die Gründung der Gesellschaft und die Übertragung von Befugnissen an den gesetzlichen Vertreter hervorgeht. - Diese Unterlagen müssen während der Bürozeiten an die Zentrale von Edicom Servizi Srl - Via Marchese di Villabianca Nr. 21, 90143 Palermo oder per Einschreiben an / über PEC unter Commissionario.edicom@pec.it gesendet werden bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung der elektronischen Auktion und jedenfalls vor dem Ende des Einzelverkaufsexperiments. Der Liefertermin gilt aus Gründen der Regelmäßigkeit. - Der an der Auktion teilnehmende Delegierte haftet in jedem Fall gemeinsam mit dem Delegierten für Verfahrensverstöße. - Teilnahmen mit allgemeinen Vertretern "pro zu ernennender Person" werden nicht akzeptiert. Wenn diese Erklärung weggelassen wird, wird der Preis im Namen des teilnehmenden Mitglieds endgültig. - Die Verantwortung für die vorherige Kenntnisnahme der Anhänge und der Auktionsverordnung, die auf der Website des Betreibers des Online-Verkaufs veröffentlicht werden, liegt bei jedem Interessenten. - Die Angebote zum Kauf der Lose müssen vom registrierten und aktivierten Benutzer innerhalb des Formulars für interessierende Lose in den Bedingungen und gemäß den in dieser Verkaufsmitteilung festgelegten Methoden formuliert werden. Die abgegebenen Angebote unterliegen einer vorherigen Überprüfung durch den Portalmanager, der sich das Recht vorbehält, das unwirksame oder unzulässige Angebot zu stornieren, da es nicht den Bestimmungen der Verkaufsmitteilung entspricht. - Der Kommissar und der Justizliquidator werden den interessierten Parteien nützliche Informationen über die Verkaufs- und Beteiligungsmethoden sowie über die Merkmale und die Konsistenz des Vermögenswerts zur Verfügung stellen. Ereignisse, ob zufällig oder nicht, die sich ausschließlich auf Geräte der Benutzer beziehen, wie z. B., aber nicht beschränkt auf: Probleme mit der Verbindung zum Internet, Fehlfunktionen der Hardware und Software des Teilnehmers usw., gelten nicht als ungültig für das Angebot. - Jedes Angebot gilt erst dann als gültig und wirksam, wenn eine Anzahlung in Höhe von 10% des Preises geleistet wurde, der im Namen des spezialisierten Unternehmens Edicom Servizi Srl ausschließlich per Banküberweisung auf das Girokonto gezahlt wird, basierend auf den Anweisungen des Systems während des Verfahrens geführte Teilnahme am Rennen an folgenden Koordinaten: IBAN-Code IT06 Z030 6904 0000 0004 900 mit Angabe des Zahlungsgrundes "CP 5/2015 TRIB. TERMINI IMERESE - SECURITY BATCH N. ". - Das Angebot verliert seine Wirksamkeit, wenn es durch ein nachfolgendes Angebot zu einem höheren Preis auf die gleiche Weise überschritten wird. - Um die maximale Beteiligung der interessierten Parteien zu gewährleisten und die bestmögliche Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten, wird im Falle einer Vielzahl von Angeboten und Neustarts, die innerhalb von 5 (fünf) Minuten vor Ablauf der Online-Ausschreibung abgegeben wurden, deren Verlängerung vereinbart. unter den Bietern für weitere 5 (fünf) Minuten, bis die Gebote enden. - Das Rennen wird für beendet erklärt, wenn die maximale Zeit von 5 (fünf) Minuten abgelaufen ist, ohne dass elektronische Angebote im Vergleich zum letzten gültigen Angebot verbessert wurden. - Der Bieter, der das letzte gültige Angebot abgegeben hat, wird zum vorübergehend erfolgreichen Bieter der Immobilie erklärt. - Für nicht zuerkannte Bieter wird die Anzahlung abzüglich der gesetzlich fälligen Stempelsteuer und abzüglich etwaiger Bankgebühren gemäß den auf der Website angegebenen Methoden zurückerstattet. - Diese Verkaufsmitteilung schließt die Anwendung von Kunst ausdrücklich aus. 107, Absatz 4 des LF, so dass unwiderrufliche Verbesserungsangebote nach dem vorläufigen Zuteilungsdatum nicht akzeptiert werden können. - Alle Mitteilungen an die Teilnehmer an der Ausschreibung und an den vorübergehend erfolgreichen Bieter in Bezug auf die Entwicklungen und Ergebnisse des elektronischen Verkaufs erfolgen vom Kommissar an die E-Mail- und / oder PEC-Adresse und / oder an die Kontaktdaten, die die Benutzer bei der Registrierung auf dem Portal angegeben haben. . Edicom Servizi Srl wird dem Justizliquidator einen spezifischen Bericht über die Ergebnisse des Verfahrens übermitteln, damit er den delegierten Richter, den Justizkommissar und den Gläubigerausschuss, sofern er gebildet ist, informieren kann, indem er die entsprechenden Unterlagen gemäß Art. 107, Absatz 5, des LF - Nach den in Art. 108, Absatz 1 des LF, ohne dass der delegierte Richter den Abschluss des Verkaufs ausgesetzt oder behindert hat, ist der Preis endgültig und der erfolgreiche Bieter wird per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigt. - Der endgültige erfolgreiche Bieter muss den gesamten angebotenen Preis abzüglich der bereits gezahlten Sicherheit per Banküberweisung mit dem Zahlungsgrund "CP 5/2015 TRIB" bezahlen. TERMINI IMERESE - BALANCE PRICE LOT N. _ "auf dem Bankkonto im Namen des Konkordatverfahrens (dessen Koordinaten vom Justizliquidator per Einschreiben, beglaubigter E-Mail oder Fax mitgeteilt werden), in einer einzigen Lösung bis spätestens die Frist von 90 (neunzig) Tagen ab Erhalt der Mitteilung mit rechtzeitiger Übermittlung des jeweiligen Rechnungsführers an den Justizliquidator. - Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, innerhalb der gleichen Frist, die für den Restbetrag festgelegt wurde, einen zusätzlichen Betrag von 20% des Zuschlagspreises auf das Girokonto des Verfahrens per Banküberweisung für alle zu zahlen Kosten und Gebühren, die mit dem gegen ihn erhobenen Verkauf verbunden sind. Sollte sich diese Summe als unzureichend erweisen, muss der erfolgreiche Bieter sie in dem Umfang integrieren, in dem sich der Justizliquidator das Recht vorbehält, innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach der Mitteilung unter Strafe des Verfalls des Schiedsspruchs anzugeben. Ein etwaiger Überschuss, der sich aus dem Ergebnis der vollständigen Erfüllung dieser Gebühren ergeben kann, wird an den erfolgreichen Bieter zurückerstattet. - Die vom erfolgreichen Bieter gezahlten Beträge werden zunächst dem Überweisungskostenkonto und im Übrigen dem Zuschlagspreis belastet. - Die Zahlung der dem Kommissar geschuldeten Verkaufsentschädigung, berechnet in dem oben angegebenen Umfang, muss spätestens 10 (zehn) Tage nach der endgültigen Vergabe direkt auf dem Girokonto im Namen von Edicom Servizi Srl per Banküberweisung an die folgenden Koordinaten erfolgen: Code IBAN IT06 Z030 6904 0000 0004 900, unter Angabe des Zahlungsgrundes "VERKAUFSGEBÜHREN - VERFAHREN NRG 5/2015 GERICHT TERMINI IMERESE LOT N. _". - Im Falle einer Nichteinhaltung wird der Verlust des erfolgreichen Bieters mit dem daraus resultierenden Verlust der Sicherheit abzüglich der dem Kommissar zustehenden Verkaufsvergütung erklärt, die daher endgültig für das Vermögen der Vereinbarung erworben wird, und das Verfahren kann zu einem neuen Experiment führen. oder beschließen, den Preis zugunsten des Subjekts zu vergeben, das das zweitbeste Angebot abgegeben hat. Im Falle eines späteren Verkaufs oder einer späteren Vergabe der Immobilie an den zweithöchsten Bieter zu einem niedrigeren Preis muss der gefallene erfolgreiche Bieter die Differenz zahlen. - Der Beauftragte überweist die vom erfolgreichen Bieter eingezogenen Beträge innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Mitteilung der endgültigen Vergabe des endgültigen Schiedsspruchs durch den Justizliquidator als Sicherheit auf das Bankkonto im Namen des Verfahrens. - Erst nach dem Ergebnis der vorherigen Erfüllung und der vollständigen Zahlung des Zuschlagspreises und der Kosten, die zur Erfüllung der inhärenten, damit verbundenen und Folgekosten des Verkaufs erforderlich sind, geht das Eigentum an der Immobilie mit einem Übertragungsbeschluss auf den erfolgreichen Bieter über. Sofern von den Verfahrensorganen nicht anders festgelegt, mit einer notariellen Urkunde beim Notar, die vom Gerichtsliquidator angegeben wird, sind die Kosten und Gebühren vom erfolgreichen Bieter zu tragen (wenn der erfolgreiche Bieter den Notar nicht vor dem Notar vorlegt, verfällt der Schiedsspruch der Kaution durch das Verfahren). Der Titel wird nach dem Konkordatverfahren und auf Kosten des erfolgreichen Bieters in die Immobilienregister eingetragen. - Sobald der Verkauf abgeschlossen ist und der Preis vollständig eingezogen wurde, wird die Löschung der Einträge in Bezug auf Vorkaufsrechte sowie die Transkription der Zwangsvollstreckungen und Beschlagnahmen und sonstiger Einschränkungen vom delegierten Richter gemäß Art. 4 angeordnet. 108, Absatz 2, LF. - Der erfolgreiche Bieter, der die gesetzlich vorgesehenen Steuervorteile nutzen möchte, muss spätestens zum Zeitpunkt der Vergabe die entsprechende Erklärung abgeben und die entsprechenden Unterlagen innerhalb der für die Zahlung des Preisausgleichs gesetzten Frist vorlegen, damit der delegierte Richter oder Der obligatorische Notar kann dies in der nachfolgenden Überweisungsurkunde anerkennen. - Wenn der erfolgreiche Bieter beabsichtigt, einen Bankdarlehensvertrag zur Zahlung des Preisbetrags mit der Gewährung einer Hypothek ersten Grades auf die erworbene Immobilie innerhalb der für die Zahlung des Restbetrags festgelegten Frist zu gewähren, müssen die Beträge betragen Auszahlung durch die Bank (nach Unterzeichnung des endgültigen Darlehensvertrags mit der Einverständniserklärung zur Registrierung von Hypotheken ersten Grades gemäß Art. 2822 CC und der Übertragung des Kreditnehmers an die Bank gemäß Art. 1269 CC, für die Zahlung des direkt an das Verfahren geliehenen Betrags) per Banküberweisung auf das Bankkonto im Namen des Konkordatverfahrens (dessen Koordinaten vom Justizliquidator per Einschreiben mit A / R, PEC oder FAX mitgeteilt werden) oder alternativ per Scheck nicht übertragbares Rundschreiben an CP 5/2015 TERMINI IMERESE COURT - LOT N. _ ". - Gleichzeitig mit dem Restbetrag des Preises muss der Hypothekendarlehensvertrag von der Notarurkunde in beglaubigter Abschrift geliefert werden, damit dies in der ausstellenden Übertragungsurkunde unbedingt erwähnt wird. - In das Übertragungsdekret oder in die notarielle Urkunde wird der folgende Satz eingefügt: "Die Zahlung eines Teils des Preises für die Übertragung des von diesem Dekret erfassten Vermögenswerts erfolgte durch Auszahlung des Betrags von €. Bis ____________ nach dem Darlehensvertrag In der Urkunde _________ des Vertreters und der Tatsache, dass der Kreditgeber und der Kreditnehmer der Registrierung einer Hypothek ersten Grades zugestimmt haben, um die Rückzahlung des oben genannten Darlehens zu gewährleisten, wird bekannt gegeben, dass gemäß den Bestimmungen von Artikel 585 Absatz 3 cpc, es ist dem Direktor des Immobilienwerbeamtes der Territorialagentur untersagt, dieses Dekret zu transkribieren, wenn nicht zusammen mit der Registrierung der in der beigefügten Anmerkung genannten Hypothek "; Im Falle eines Widerrufs des Schiedsspruchs werden die ausgezahlten Beträge direkt an das kreditgebende Kreditinstitut zurückerstattet, ohne dass zusätzliche Kosten für das Verfahren anfallen. - Bezüglich der Verkaufsbedingungen, die in dieser Mitteilung nicht ausdrücklich angegeben sind, beachten Sie bitte die Bestimmungen und allgemeinen Bedingungen, die auf dem Portal www.doauction.it angegeben sind. - Die Stellen des Insolvenzverfahrens behalten sich das Recht vor, den Verkauf jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder zu unterbrechen. ***** - Diese Verkaufsmitteilung wird zusammen mit der vom Delegierten Richter erteilten Genehmigung und der Beurteilung mit den fotografischen und planimetrischen Anhängen mindestens 45 Tage vor dem Verkauf von Edicom Servizi in der Qualität "legitim vorbehaltlich der" veröffentlicht Veröffentlichung ", auf dem öffentlichen Verkaufsportal des Justizministeriums ex art. 490, 1 Komma, cpc sowie auf den Websites www.asteannunci.it, www.asteavvisi.it, www.canaleaste.it, www.rivistaastegiudiziarie.it und auf den Portalen im Zusammenhang mit dem Aste.click-Dienst. - Entsprechende Werbekampagnen werden über die kommerziellen Kanäle und die wichtigsten sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Google sowie über den Mail Target-Dienst mit dem gezielten Versand von 250 Missiven mit der Ankündigung des Verkaufs und einer Zusammenfassung der Beschreibung der Waren in Kategorien durchgeführt potenziell an einer Teilnahme im gesamten Staatsgebiet interessiert. - Zusätzlich wird an jeder zum Verkauf stehenden Immobilieneinheit ein Schild mit der Aufschrift "Verkauf" angebracht, das die Nummer des Verfahrens und die Telefonnummer des Justizliquidators angibt und eine Ad-hoc-Mitteilung an den Verwalter der Eigentumswohnung zur Zirkularisierung des Datums sendet des Verkaufs an andere Eigentumswohnungen. - Schließlich wird diese Verkaufsmitteilung gemäß Art. 107, Absatz 3, des LF, durch den Justizliquidator, an jeden der Hypothekengläubiger oder in jedem Fall mit Privilegien auf dem Grundstück durch PEC oder durch einen Justizbeamten. ***** Für weitere Informationen können sich interessierte Parteien an den Justizliquidator Avv. Sonia Lecca mit einer Anwaltskanzlei in Cefalù (PA), Piazza Bellipanni Nr. 32, Tel./Fax 0921.922444, Zelle, wenden. 3283815148, PEC: sonia.lecca@cert.avvocatitermini.it, E-Mail: sonile76@gmail.com und an Kommissar Edicom Servizi Srl (an diesen auch für technische Unterstützung während der Registrierungs- und Auktionsregistrierungsphase) Telematik) mit Hauptsitz in Palermo, Via Marchese di Villafranca, Tel. 091.7308290, Fax 091.6261372, E-Mail: info@doauction.it, PEC: Commissionario.edicom@pec.it. Die gerichtliche Liquidatorin Avv. Sonia Lecca

Provinz
Palermo
Verbreitet
Cefalù
Region
Sicilia
Adresse
Piazza Gentile n. 1
Auftauchen
106,49
Verfügbarkeit
Libero
Gesetzentyp
Piena proprietà
Pläne
PT
Rooms
0
Klasse
0
Renninformationen
Grundpreis
€ 209.345,00
Mindestangebot
€ 209.345,00
Kaution
10% des angebotenen Preiss
Verlängerung
5 Protokoll
Codiert das
509042
Versteigerung
In Bearbeitung
Mindestrelaunch
€ 10.000,00
Karte veröffentlicht die
27/05/2024 09:36
Rennregistrierung
27/05/2024 12:00
Rennstart
01/07/2024 12:00
Rassenbegriff
16/07/2024 12:00
Bankübertragung und Präsentation von Angeboten innerhalb
15/07/2024 12:00
Kartenregistrierung Start
25/06/2024 11:00
Papierbegriff
16/07/2024 11:00
Folgende Begriff.
31/07/2024
Preisbilanzdauer
14/10/2024
Verfahrensdaten
Gericht
Termini Imerese
Verfahrensnummer
5/2015
Typ
Concordato Preventivo
Lotto Nr.
Lotto 3
Liquidatore giudiziale
Sonia Lecca
Custode
Sonia Lecca
Commissario giudiziale
Giuseppe Giallombardo
Giudice
Giovanna Debernardi
Soggetto specializzato alla vendita
Gruppo Edicom Spa
Kaution
Ogni offerta sarà ritenuta valida ed efficace solo previo versamento di una cauzione pari al 10% del prezzo offerto da corrispondere sul conto corrente intestato al soggetto specializzato, Gruppo Edicom S.p.A., esclusivamente tramite bonifico bancario, in base alle istruzioni fornite dal sistema durante la procedura guidata di iscrizione alla gara, alle seguenti coordinate: IBAN IT90E0326804607052737800862, BIC: SELBIT2BXXX - Banca: BANCA SELLA - S.P.A., Via Carlo Alberto Dalla Chiesa 3/B - PALERMO 90143 - Filiale: 04607, indicando quale causale di versamento “C.P. 5/2015 TRIB. TERMINI IMERESE – CAUZIONE LOTTO N. ____” (nel caso di offerta formulata per il Lotto n. 3, indicare anche l’unità). Si precisa che il bonifico deve essere effettuato in tempo utile, in modo tale che l’accreditamento delle somme a titolo di cauzione risulti entro le ore 12:00 del giorno precedente a quello fissato per la fine delle operazioni di vendita telematica (si consiglia di eseguire il bonifico ordinario almeno 5 giorni lavorativi prima, il bonifico urgente almeno 2 giorni lavorativi prima della scadenza del termine). Il mancato accreditamento del bonifico sul conto corrente sopra indicato è causa di inefficacia dell’offerta. La copia della contabile del versamento deve essere inviata al commissionario a mezzo PEC all’indirizzo commissionario.edicom@pec.it, indicando correttamente il numero CRO del relativo bonifico. L’offerta perde efficacia quando è superata da successiva offerta per un prezzo maggiore effettuata con le stesse modalità. Al fine di garantire la massima partecipazione degli interessati e assicurare il miglior realizzo alla procedura, in caso di pluralità di offerte e di rilanci, effettuati nei 5 (cinque) minuti antecedenti all’orario di scadenza della gara telematica, sarà disposto il prolungamento della stessa fra gli offerenti di ulteriori 5 (cinque) minuti fino all’esaurimento definitivo delle offerte. La gara sarà dichiarata conclusa quando sarà trascorso il tempo massimo di 5 (cinque) minuti, senza che vi siano state offerte telematiche migliorative rispetto all’ultima offerta valida. L’offerente che avrà fatto l’ultima migliore offerta valida entro il termine di fine gara sarà dichiarato aggiudicatario provvisorio del bene. In caso di unica offerta valida ed efficace, verrà disposta l’aggiudicazione provvisoria in favore dell’unico offerente. Agli offerenti non risultati aggiudicatari, la cauzione verrà restituita, dedotto il bollo dovuto per legge e al netto degli oneri bancari, se previsti, entro 2 (due) giorni lavorativi dal termine della gara.
Gleichgewicht
L’aggiudicatario definitivo dovrà corrispondere l’intero prezzo offerto, detratta la cauzione già prestata, a mezzo bonifico bancario, con causale di versamento “C.P. 5/2015 TRIB. TERMINI IMERESE – SALDO PREZZO LOTTO N. ___” (nel caso di offerta formulata per il Lotto n. 3, indicare anche l’unità) sul conto corrente intestato alla procedura concordataria (le cui coordinate saranno comunicate...
Wie man sieht
I beni in vendita possono essere visionati previa richiesta, corredata da copia del documento di riconoscimento, da inoltrare al Liquidatore Giudiziale (a mezzo fax al n. 0921/922444 ovvero e - mail all’indirizzo di posta elettronica ordinaria sonile76@gmail.com), che provvederà a far visitare gli immobili agli interessati, secondo modalità idonee ad impedire che gli stessi abbiano contatti...
Kontakte
Per ogni ulteriore informazione, gli interessati possono rivolgersi al Liquidatore Giudiziale, Avv. Sonia Lecca, con studio legale in Cefalù (PA), Piazza Bellipanni n° 32, tel./fax 0921.922444, cell. 3283815148, PEC: sonia.lecca@cert.avvocatitermini.it, e - mail: sonile76@gmail.com e al Commissionario Gruppo Edicom SPA (a quest’ultimo anche per il supporto tecnico durante le fasi di...
Sehenswürdigkeiten
    Grundpreis

    € 209.345,00

    Diesmal
    01/07/2024 12:00
    Typ
    Gebäude, die für kommerzielle Zwecke gebaut wurden
    Verkaufsmethoden
    Gara
    Verkaufsassistent
    Die Betreiber sind von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 18:30 Uhr, am Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr online oder leiten Sie eine E-Mail weiter alle adressieren: venditetelematiche@edicomsrl.it